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Umzugsfirmen - Haftung

Generell ist ein Umzug mit einer Umzugsfirma ein sorgloses Unterfangen. Jedoch kann es selbst den Profis passieren, dass ein Schaden an einem ihrer Umzugsgüter oder gar an der Wohnung oder im Treppenhaus entsteht. Natürlich deckt die Versicherung solche Defekte ab, aber in welchem Umfang? Gewerbliche Anbieter verfügen, im Gegensatz zu privaten Transporthelfern, über eine Versicherung. Diese haftet allerdings meist nur in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungsumme von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Viele Umzugsfirmen bieten deshalb eine zusätzliche Transportversicherung an, bei der der Gesamtwert Ihres Hausrates, ähnlich wie bei einer Hausratversicherung, bis zum Wiederbeschaffungswert versichert ist. Achten Sie darauf, dass nicht nur der Zeitwert versichert wird! Zur Feststellung dieses Gesamtwertes kann entweder die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung hinzugezogen werden, oder sie versichern pauschal auf mindestens 605 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Vergessen Sie hierbei nicht den Keller, den Dachboden oder die Garage.

Möglichkeiten des Haftungsausschlusses für Umzugsfirmen

Um zu erfahren, welche Haftungsausschlüsse die Umzugsfirma Ihrer Wahl festgelegt hat, schauen Sie am Besten in deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dort müssen diese akkurat festgelegt sein, damit sich die Firma später darauf berufen kann. Die Umzugsfirma schliesst Haftung aus, wenn der Verlust, der Schaden und/ oder die Nichteinhaltung der abgemachten Frist zur Lieferung "unabwendbar" war. Dies kann geschehen durch:
  • Naturgewalten, wie Sturm oder Überschwemmung
  • Einmischung nicht haftbar zu machender Dritter, wie beispielsweise Flüchtige nach einem Unfall
  • Das Verpacken der Umzugsgüter durch den Kunden selbst
Auch Schäden an besonders fragilen Gegenständen oder Pflanzen sind häufig im Haftungsausschluss enthalten. Ebenso werden Tiere nicht mit versichert. Eine Umzugsfirma kann nur für Schäden verantwortlich gemacht werden, die während des Umzuges eindeutig von den Fachkräften der Firma verursacht wurden. Wenn Sie als Kunde selbst Hand anlegen, stehen Sie für etwaige kaputte Güter gerade.
Wenn Sie Transportgüter besitzen, die nicht vernünftig zu sichern sind, oder deren Transport allgemein sehr unsicher und gefährlich ist, sollten Sie auf die diesbezüglichen Warnungen der Profis hören. Nehmen Sie diese nicht ernst und verlangen trotzdem einen Transport, verzichten Sie damit auf die Versicherung.
Sämtliche Haftungsausschlüsse werden allerdings unwirksam, wenn die Umzugsfirma vorsätzlich oder leichtfertig in dem Bewusstsein, dass ein Schaden entstehen könnte, handelt, oder eine Handlung unterlässt.
Im Falle einer Beschädigung muss diese dem Unternehmen sofort gemeldet werden, schauen Sie deshalb sofort nach dem Ausladen nach, ob alles heil angekommen ist. Schäden, die nicht gleich sichtbar sind, dürfen bis zu zehn Tage nach dem Umzug moniert werden.

Was machen mit besonders fragilen Umzugsgütern?

Besonders kostbare oder lieb gewonnene Gegenstände sollten Sie am Besten selbst befördern. Sie können sie allerdings von den Fachkräften der Umzugsfirma verpacken lassen, da diese über eine langjährige Erfahrung in dem Bereich verfügen. Wenn Sie den Transport lieber von der Firma vornehmen lassen möchten, achten Sie auf die oben angesprochene Versicherung und schließen gegebenenfalls eine zusätzliche Transportversicherung ab.
Wenn Sie private Umzugshelfer mit der Durchführung Ihres Umzuges beauftragen, sind ihre Güter nur bei grob fahrlässigem Handeln derselben versichert.

Dies ist keine keine Rechtsberatung - Informationen wurden im Internet recherchiert - keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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