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Wohnungsmiete - mögliche StreitpunkteDie durchschnittlichen Mietkosten sind in deutschen Großstädten in den letzten Jahren meist gestiegen. Doch das ist nicht das einzige Ärgernis, mit dem Mieter sich im Zusammenhang mit der Wohnungsmiete herumschlagen müssen. Nicht selten kommt es zwischen Mietern und Vermietern zu Konflikten.
Streit um Minderung der Wohnungsmiete
Der Vermieter hat die Pflicht, eine Wohnung in einem Zustand an den Mieter zu übergeben, der ihren "vertragsgemäßen Gebrauch" ermöglicht und diesen Zustand auch während der Mietzeit aufrecht zu erhalten. Mängel, die in dieser Zeit auftreten, müssen vom Vermieter behoben werden. In einigen Fällen kann der Mieter die Wohnungsmiete kürzen, solange der Schaden nicht behoben wird. Vorausgesetzt, der Mangel ist dem Mieter nicht schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt gewesen und dem Vermieter wurde eine Frist eingeräumt, den Mangel zu beheben. Wie hoch die Mietminderung ausfällt, muss im Einzelfall entschieden werden. Oft kommt es dabei zum Streit: Wer hat den Mangel verursacht? Berechtigt dieser zur Minderung der Wohnungsmiete? Informieren Sie sich im Ratgeber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie die Wohnungsmiete mindern dürfen und mit welchen Einsparungen Sie ungefähr rechnen können.
Der umgekehrte Fall: Erhöhung der Wohnungsmiete
Umgekehrte hat der Vermieter bei begründeten Gegebenheiten das Recht, die Wohnungsmiete zu erhöhen. Bei
- gestiegenen Betriebskosten,
- einer Modernisierung der Wohnung, die ihren Gebrauchswert erhöht,
- Einleitung von Energieeinsparungsmaßnahmen oder
- der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete
kann der Vermieter die höheren Kosten anteilig auf die Mieter übertragen. Allerdings sind ihm dabei Grenzen gesetzt: Die Erhöhung muss begründet sein, dem Mieter schriftlich zugestellt werden und dieser muss zustimmen. Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Wohnungsmiete jedoch nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen. Außerdem können die Mieterhöhungen nur in einem Mindestabstand von 12 Monaten vorgenommen werden (Jahressperrfrist).
Schönheitsreparaturen und die Mietkaution
Klauseln im Mietvertrag, die regelmäßige Schönheitsreparaturen vom Mieter fordern, sind unwirksam. Ebenfalls entfällt diese Pflicht, wenn im Mietvertrag keine Hinweis auf Schönheitsreparaturen steht. Dann muss weder in regelmäßigen Abständen, noch beim Auszug der Werkzeugkoffer bemüht werden. Doch nicht selten versuchen Vermieter dennoch, die Pflichten an auf die Mieter abzuwälzen. Um ihre Forderungen durchzusetzen, behalten sie in vielen Fällen zunächst die Mietkaution ein. Spätestens nach 6 Monaten ist die Rückzahlung der Mietkaution aber fällig. Und: Geht aus dem Übergabeprotokoll hervor, dass die Wohnung in einem tadellosen Zustand übergeben worden ist, muss der Vermieter die Kaution sofort zurückzahlen.
Wir empfehlen: Bevor die Differenzen in Bezug auf die Wohnungsmiete in einem Rechtsstreit enden, sollten Mieter Hilfe in Anspruch nehmen. Der Deutsche Mieterbund bietet unabhängige Beratung.
Zum Weiterlesen: Die so genannte zweite Wohnungsmiete ist ein weiterer potenzieller Faktor für Unstimmigkeiten zwischen den Mietparteien. Informieren Sie sich rund um das Thema Nebenkosten.
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