Umzug | Umzug-News | Umzug-Ratgeber | Wichtiger Termin: die Wohnungsübergabe
Wichtiger Termin: die WohnungsübergabeBei der Wohnungsübergabe, die sowohl beim Ein- als auch beim Auszug stattfindet, wird der Zustand der Wohnung festgestellt und in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Diese Protokoll wird später zu einem Bestandteil des Mietvertrags und kann im Zweifelsfalle über zu leistende Reparaturen und Renovierungen entscheiden.
Denn: Wenn beim Einzug die Wände nicht gestrichen oder Schäden in der Wohnung vorhanden waren, müssen Sie als Mieter bei Auszug nicht für deren Beseitigung sorgen. Laut Gesetz muss nämlich beim Auszug aus einer Mietwohnung lediglich der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederhergestellt werden – abzüglich der durch den normalen Gebrauch der Wohnung verursachte Abnutzungen, z.B. ein abgetretener Holzfußboden.
Mündliche Nebenabreden haben hier keine Gültigkeit – es gilt, was bei der Wohnungsübergabe vor dem Einzug protokollarisch festgehalten wurde.
Tipp: Im Internet können Sie ein Wohnungsübergabe-Protokoll herunterladen.
Mietkaution sparen: Wenn bei der Wohnungsübergabe eine Mietkaution fällig wird, können Sie Ihrem Vermieter statt Geld einen Kautionsschutzbrief der R+V Versicherung übergeben.
Bei der Wohnungsübergabe
Sie sollten sich für den Termin der Wohnungsübergabe genügend Zeit nehmen und das dort erstellte Protokoll genau prüfen. Auch wenn es Ihnen vielleicht unangenehm ist und der Vermieter drängelt: Machen Sie die Wohnungsübergabe in Ruhe und gucken Sie in alle Ecken! Auch ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Wohnungsübergabe nicht alleine erscheinen, sondern einen Freund mitnehmen, der im Zweifelsfalle die getroffenen Absprachen bezeugen kann. Und: vier Augen sehen mehr als zwei – das gilt auch für die Prüfung des Übergabeprotokolls.
Das Protokoll bei der Wohnungsübergabe
Inhalt das Übergabeprotokolls ist die Beschreibung des Zustands der Wohnung beim Übergabetermin inklusive aller eventuell vorhandenen Schäden und Mängel. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass folgende Punkte festgehalten werden:
- Der Zustand der Wände: Ist eine Tapete vorhanden? Wie alt ist der Anstrich?
- Der Zustand des Fußbodens
- Der Zustand der Fliesen in den Nassräumen – fehlen hier eventuell einzelne Fliesen oder gibt es Bohrlöcher?
- Der Zustand von Türen und Fenstern – sind sie frisch lackiert oder blättert der Lack schon ab? Schließen die Fenster gut?
- Gibt es feuchte Stellen in der Wohnung?
Neben der Beschreibung des Wohnungszustands wird im Übergabeprotokoll vermerkt, wie viele und welche Schlüssel Sie ausgehändigt bekommen - eventuell wird dafür ein gesondertes Formular für die Schlüsselübergabe benutzt. Auch ist es von Vorteil bereits hier die aktuellen Zählerstände von Strom, Gas und Wasser festzuhalten, damit Sie keine Kosten von Ihrem Vormieter übernehmen müssen.
Auch beim Auszugstermin findet eine Wohnungsübergabe statt und sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Es empfiehlt sich, bereits vor dem Wohnungsübergabetermin mit Ihrem Vermieter zu klären, wie mit eventuellen durch Sie vorgenommenen Ein- und Umbauten verfahren werden soll. Denn auch wenn der Vermieter beispielsweise einem Wanddurchbruch zugestimmt hat, kann er bei der Wohnungsübergabe verlangen, dass Sie diesen wieder rückgängig machen. Bevor Sie dann aber mit der Arbeit anfangen, können Sie sich auch mit ihrem Nachmieter in Verbindung setzen – möglicherweise hat er Interesse, Einbauten zu übernehmen oder stört sich an einem Durchbruch gar nicht.
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