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Umzugsunternehmen - Steuerersparnis

Meist kostet ein Umzug mit einem Umzugsunternehmen etwas mehr Geld, als wenn man in Eigenregie umzieht. Doch kommt es einige Wochen später zur Steuererklärung kann man bei beiden Varianten viele Posten absetzen. Besonders viel Geld kann es zurück geben, wenn man aus beruflichen Gründen umziehen muss.

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Berufsbedingter Umzug

Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten, die bei dem Umzug anfallen, in voller Höhe von der Steuer abzusetzen. Zu den Kosten zählt natürlich auch die Inanspruchnahme einer Umzugsfirma.

Um einen beruflichen Umzug handelt es sich, wenn sich ihr Fahrtweg zum bisherigen Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde vermindert,  Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz in einen anderen Ort verlegt oder den Einzug in eine Dienstwohnung fordert.

Sie können den finanziellen Aufwand entweder pauschal geltend machen oder durch Nachweise belegen. Bedenken Sie, dass Sie es schwer haben werden, dem Finanzamt den berufsbedingten Umzug zu beweisen, wenn Sie aus dem Umzug privat zu sehr profitieren. Sei es durch eine viel größere Wohnung, oder die Investition in eine Eigentumswohnung.

Folgende Ausgaben können Sie steuerlich absetzen:

  • Schaltung einer Suchanzeige
  • Kosten für die Fahrt und eventuelle Übernachtungen, die für die Wohnungssuche nötig sind
  • Immobilienmakler und -Händler
  • Kosten für die Umzugsfirma, aber auch die für private Helfer sind absetzbar. Die privaten Helfer müssen Ihnen jedoch schriftlich bestätigen, dass sie an Ihrem Umzug mitgewirkt haben.
  • Versicherungen für den Transport
  • Ummeldegebühren für Personalausweis, Fürherschein oder ihr Fahrzeug
  • Müssen Sie in eine kleinere Wohnung ziehen, können sie die Möbel, die nicht mehr passen, einlagern lassen. Die Kosten dafür sind ebenfalls absetzbar.
  • Neuanschluss, bzw. Übernahme des Telefon- oder Kabelanschlusses
  • Haben Sie Kinder können Sie die Ausgaben, die durch den Schulwechsel anfallen, wie neue Bücher oder Nachhilfe, geltend machen.
  • Falls der Umzug nicht übergangslos stattfinden kann, und Sie deshalb doppelt Miete zahlen müssen, können Sie bis zu sechs Monatsmieten für die alte Wohnung und bis zu drei Monatsmieten für die neue Wohnung absetzen.
  • Auch bei Eigentum können Sie, wenn sie weder Käufer noch Mieter finden, den ortsüblichen Mietwert geltend machen.

Privat bedingter Umzug

Auch bei einem privat bedingten Umzug mit einem Umzugsunternehmen lassen sich einige Kosten einsparen.
Seriöse Umzugsfirmen kommen zu Ihnen nach Hause, um sich ein Bild von der anfallenden Menge und der damit verbundenen Arbeit machen zu können. Die ist, zusammen mit der Transportdistanz, die Grundlage für den Kostenvoranschlag. Um Geld zu sparen, ist es sinnvoll, mit dem Unternehmen einen Fixpreis auszuhandeln, so gibt es später keine bösen Überraschungen, wenn die veranschlagte Zeit zum Beispiel überschritten wird und die Kosten dadurch in die Höhe schnellen.

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen engagieren, kann folgendes zu Buche schlagen:

  • Verpackungsmaterial, wie Umzugskartons und Luftpolsterfolie
  • Die Anzahl der Packer/Transporteure
  • Kosten für den Umzugs-LKW, sowie den Fahrer
  • sonstige Dienstleistungen des Unternehmens, wie z.B. Erledigungen von formellen Angelegenheiten 

Versuchen Sie, dies alles in einem Pauschalvertrag abzudecken.
 
Bedenken Sie auch, dass Ihre Umzugsgüter mit einem Umzugsunternehmen voll gegen Schäden versichert sind, bei einem Umzug in Eigenregie kommen Sie selbst dafür auf, das kann einen selbst organisierten Umzug schnell teurer machen.

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