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Mietkaution - wichtige Informationen

Mit jedem Umzug in eine Mietwohnung wird sie fällig – die Mietkaution. Der Vermieter verlangt die Mietkaution beim Einzug als Sicherheit und zahlt die Summe auf ein dafür eingerichtetes Sparbuch oder Konto oder hinterlegt sie als Bankbürgschaft. Für den Mieter stellt die Mietkaution einen hohen Kostenfaktor dar, neben den ohnehin anfallenden Umzugskosten.

Für Vermieter und Mieter gelten Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten – so vermeiden Sie unnötigen Ärger.

Wie viel Mietkaution darf der Vermieter verlangen?

Der Vermieter darf nach BGB max. drei Kaltmieten beim Einzug verlangen. Die Kaltmiete schließt jegliche Betriebskosten aus. Der Mieter hat das Recht die Mietkaution in drei gleichen Monatsraten zu begleichen.
Haben Sie mit dem Vermieter besondere Vorauszahlungen abgesprochen, haben diese keinen Einfluss auf die Mietkaution. Die Mietkaution dient in erster Linie als Sicherheit für den Vermieter, Sie ziehen keinen Vorteil daraus.

Eine gute Möglichkeit die Mietkaution zu sparen ist der Kautionsschutzbrief. Der Vermieter spart hierbei den Verwaltungsaufwand und ist dennoch abgesichert. Informieren Sie sich auf Mietkaution-sparen.de über Vorteile und Konditionen für den Kautionsschutzbrief und beantragen Sie diesen direkt online.

Wann muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?

In der Regel ist die Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig. Allerdings hat der Vermieter in folgenden Fällen das Recht die Mietkaution einzubehalten:

  • Die Wohnung weist nach Auszug durch den Mieter verschuldete Schäden und Mängel auf. Dabei zu beachten: Der Vermieter darf nur die tatsächlich anfallenden, bzw. zu erwartenden Kosten einer Reparatur einbehalten, nicht pauschal die gesamte Mietkaution. Tipp: Bei jeder Wohnungsübergabe genaues Protokoll führen und Zeugen einladen.
  • Während der Mietdauer sind nicht alle Mieten und/oder Nebenkosten vom Mieter beglichen worden. Achtung: über den Mietrückstand muss ein rechtlicher Entscheid/ Nachweis vorliegen.

Fallen während des Mietverhältnisses Reparaturkosten für durch den Mieter verschuldete Schäden an, darf der Vermieter diese von der Mietkaution bezahlen. Der Mieter muss die jeweilig entnommene Summe dann wieder aufstocken.

Hinweis:Haben Sie eine gerechtfertigte Mietminderung geltend gemacht darf der Vermieter die Minderung nicht durch die Mietkaution ausgleihen.

Sind alle Rechnungen beglichen muss der Vermieter die Mietkaution innerhalb von 3-6 Monaten zurückerstatten.

Ergänzendes zur Mietkaution

Sollten Sie mit dem Vermieter im Streit liegen und um ihre Mietkaution fürchten, dürfen Sie zur Sicherheit keine Mietzahlungen einbehalten.
Als Mieter dürfen Sie vom Vermieter Nachweise verlangen, ob die Mietkaution rechtens angelegt ist.
Sind alle Mängel beseitigt dürfen Sie den Vermieter zur sofortigen Auszahlung der Mietkaution auffordern.

Tipp: Haben Sie Ärger mit dem Vermieter? Wenden Sie sich an den Mieterbund. Dieser berät Sie  kompetent in vielen Städten.

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