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Der Mietvertrag - das müssen Sie wissenWer eine neue Wohnung mietet, braucht einen Mietvertrag. Zwar können Mietverhältnisse auch mündlich abgeschlossen werden – davon ist jedoch abzuraten, denn im Streitfall gibt es dann keine gemeinsame Grundlage, auf die sich beide Parteien berufen können.
Der Mietvertrag – meist wird ein Vordruck verwendet – regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. In ihm finden sich Angaben zu Vermieter und Mieter (Name, Adresse), die Beschreibung der vermieteten Wohnung und eventuell dazugehörender Räume (Keller, Dachboden), der Nutzungsrechte (z.B. für die gemeinschaftliche Waschküche, den Tiefgaragenstellplatz oder den Gemeinschaftsgarten) und die genaue Höhe der Miete und der Nebenkosten.
Der Mietvertrag ist allerdings nicht vom Vermieter frei gestaltbar: Es gelten immer die allgemeinen Vorschriften des BGB (§§ 535-548) sowie weitere Rechtsvorschriften aus §§ 305-310 BGB. Wenn Ihnen also eine Klausel in Ihrem Mietvertrag seltsam vorkommt, können Sie hier nachsehen. Zudem gilt in Deutschland ein recht strenges Recht zum Schutz des Mieters.
Wichtigste Angaben im Mietvertrag
Die meist verwendeten Standardvordrucke orientieren sich an den Gesetzen des BGB. Jeder Standardmietvertrag benötigt daher die folgenden Angaben:
- Name und Adresse des Vermieters und des Mieters
- genaue Beschreibung der Mietsache
- Höhe der Gesamtmiete, aufgeschlüsselt nach Nettokaltmiete und Nebenkosten. Wenn eine Staffel- bzw. Indexmiete vereinbart wurde, muss diese hier genau beschrieben werden. Wichtig: Der Vermieter darf hier die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren maximal um 20% erhöhen – andere Regelungen sind nicht rechtsgültig.
- Höhe der Mietsicherheit (Kaution, Deponat): Bis zu drei Nettokaltmieten darf der Vermieter bei Einzug zur Absicherung eventuell aus Mietrückstand oder Reparaturen entstehenden Forderungen verlangen. Der Betrag muss auf einem gesondferten Konto verzinsliche angelegt und nach Auszug, wenn keine Forderungen entstanden sind, dem Mieter inklusive Zinsen zurückgezahlt werden.
Tipp: Oft ist es möglich, statt der gesamten Mietsicherheit einen Kautionsschutzbrief bei einer Versicherung abzuschließen – das spart Geld und gibt Ihrem Vermieter trotzdem die nötige Sicherheit!
- Befristung des Mietverhältnisses und Kündigungsfristen: Wenn die Wohnung befristet vermietet wird, muss hier eine qualifizierte Begründung des Vermieters stehen, warum dies so ist (z.B. Eigenbedarf) – wenn dem nicht so ist, gilt das Mietverhältnis automatisch als unbefristet. Kündigungsfristen betragen für den Mieter im Allgemeinen drei Monate, von Seiten des Vermieters verlängert sich die Frist nach fünf Jahren auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate.
- Pflichten des Mieters: Ganz oben auf der Liste stehen hier die so genannten Schönheitsreparaturen und die Verpflichtung zu Kleinreparaturen.
- Hausordnung: In der Regel ist sie ein Zusatz zum Mietvertrag, sie enthält die allgemeinen Vorschriften über Ruhezeiten, Nutzung von Gemeinschaftsräumen etc.
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