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Checkliste: Ummelden nach dem Umzug

Als hätte man nicht mit dem Umzug von A nach B genug um die Ohren, kommt noch das Ummelden beim Amt, der GEZ und bei Anbietern von beispielsweise Telefon und  Internet hinzu. Glücklicherweise besteht mittlerweile bei vielen Partnern die Möglichkeit, das Ummelden telefonisch oder online abzuwickeln. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wichtigsten Dinge, abgesehen vom Personalausweis, die Sie ummelden müssen.

GEZ: online an- und ummelden

PCs, Laptops, Fernseher, Radios und Mobiltelefone mit Internetzugang müssen, das weiß mittlerweile jedes Kind, bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet oder, wenn sich die Adresse, der Namen oder die Bankverbindung ändert, umgemeldet werden.

Dieses Ummelden können Sie online per Formular oder per E-Mail, telefonisch unter 018 59995 0100 (6,5 Cent/Min.) oder per Fax unter 018 59995 0105 (6,5 Cent/Min.) erledigen*. Die GEZ ist montags-freitags von 07:00-19:00 Uhr zu erreichen.

"Ummelden" bei der Post

Auch bei der Post können Sie sich "ummelden".  Für den Fall, dass Sie nicht rechtzeitig alle Versorger, Behörden, usw. über Ihren Umzug und die neue Adresse informieren können oder wenn Sie nur für eine begrenzte Zeit umziehen, können Sie einen Nachsendeauftrag stellen. Das sollte mindestens eine Woche vor dem Umzug, besser aber 2-3 Wochen zuvor passieren und all Ihre Post wird sicher zur neuen Adresse geschickt.

Für diesen Nachsendeservice zahlen Privatkunden für sechs Monate 15,20 € und für zwölf Monate 25,20 €, Firmenkunden 30,20 € für sechs Monate und für zwölf Monate 50,20 €.

Rechtzeitig das Telefon ab- oder ummelden

Denken Sie an das rechtzeitige (ca. drei bis vier Wochen vor Ihrem Umzug) An-, Ab- oder Ummelden Ihres Telefonanschlusses. Bei einigen Anbietern ist das Ummelden ebenfalls online oder telefonisch möglich. Vergleichen Sie bei dieser Gelegenheit die Preise anderer Anbieter. Vielleicht stoßen Sie auf ein günstigeres Angebot mit vergleichbaren Leistungen.

Den Kabelanschluss ummelden

Auch den Anbieter Ihres Kabelanschlusses sollten Sie von Ihrem Umzug in Kenntnis setzen. Hier ist das An- und Ummelden ebenfalls schnell und unkompliziert telefonisch möglich. Anders als beim Ummelden verhält es sich bei Kündigungen. Diese werden in der Regel nur schriftlich und mit Unterschrift genehmigt. Außerdem muss oftmals eine Kündigungsfrist (meist einen Monat zum Monatsende für Einzelverträge) eingehalten werden.

Hinweis: Bei einem Mietshaus mit mehreren Parteien hat der Vermieter das Recht, die Kosten für den Kabelanschluss auch auf die Mieter umzulegen, die den Anschluss nicht nutzen möchten.


*Tarife aus dem deutschen Festnetz.

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