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Hartz 4: Umzug wegen ein paar Euros

Neue Mietobergrenzen führen dazu, dass viele Hartz-4-Empfänger im Kreis Itzehoe umziehen sollen.
Eine Wohnungsmartkanalyse führt dazu, dass zum 1. November 2009 die Höchstgrenze für z.B. eine Wohnung für vier Personen von 473 Euro auf 459 Euro gesenkt wurde. Die Arge forderte daraufhin Bezieher von Sozialleistungen, die von da an in zu teuren Wohnung wohnten, auf, entweder umzuziehen oder die Differenz selbst zu zahlen.

Unsinnig und in vielen Fällen auch nicht rechtens:

  1. Wären die durch das Amt zu zahlenden Umzugskosten viel höher als die Differenz, die eingespart werden könne, und
  2. bestehe Bestandsschutz für all die Hartz-4-Empfänger, die schon vor dem 1. November die Wohnungsmiete vom Amt bezahlt bekam.

Experten vom Bürgerbüro der Unabhängigen Wählergemeinschaft Itzehoe raten allen Betroffenen Widerspruch gegen so einen Bescheid einzulegen und im schlimmsten Fall das Sozialgericht einzuschalten.

Infos im Internet: Hartz-4-Umzug.info gibt Tipps zum Thema


Quelle u.a. SH Zeitungsverlag
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