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Hartz 4: Übernahme höherer Mietkosten

Fallen nach einem Umzug eines Empfängers von Hartz 4 in eine andere Stadt höhere Mietkosten als bisher an, muss die ARGE diese Mehrkosten übernehmen, solange sich die Miete im für den Wohnort angemessenen Rahmen bewegt - das entschied das Bundessozialgericht Anfang Juni.

Zu diesem Urteil war es gekommen, nachdem ein Hartz-4-Bezieher von Erlangen nach Berlin in eine 107 Euro teurere Wohnung gezogen war. Die ARGE wollte die Mehrkosten nicht übernehmen, da der Umzug weder sozial noch beruflich zu begründen war.
Das Landessozialgericht gab dem Amt Recht, in nächster Instanz entschied das Bundessozialgericht dann aber für den Empfänger von Hartz IV, mit der Begründung, dass es dabei um das Recht der Freizügigkeit ginge. Solange die Kosten für die neue Unterkunft dem Mietspiegel am neuen Wohnort entsprechen, dürfe die ARGE hier keine Einschränkungen machen.
Das gilt allerdings nur für Umzüge in eine andere Kommune. Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt würden höhere Mieten nicht voll übernommen werden.

Weitere Infos und Tipps zum Umzug mit Hartz IV auf Hartz-4-Umzug.info.


Quelle u.a. tarife-verzeichnis.de
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