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Blumenkübel im Hausflur: verboten

Hausflure und Treppenhäuser sind Zugänge zur Wohnung und im Notfall auch Fluchtwege aus dem Haus – aus diesem Grund dürfen dort grundsätzlich keine Blumenkübel stehen oder andere Dinge gelagert werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hin. So dürfen auch keine Schränke, Garderoben oder Schuhe vor der Wohnungstür abgestellt werden. Ausnahmen: Dekorationen können im Einzelfall erlaubt sein, wenn die anderen Bewohner damit einverstanden sind und der Vermieter diese genehmigt. Einen Anspruch auf einen Abstellplatz im Flur oder Treppenhaus hätten dagegen Bewohner, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind. Auch Kinderwagen seien erlaubt, wenn keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist. „Aber selbst in diesem Fällen dürfen die Funktionen Zugang und Fluchtweg im Flur und auf der Treppe nicht wesentlich beeinträchtigt werden“, erklärt der Verband.


Quelle u.a. www.news.de
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